07 April 2021

Niederlande zum Hochinzidenzgebiet erklärt


Niederlande zum Hochinzidenzgebiet erklärt

Was bedeutet das für den kleinen Grenzverkehr sowie für Grenzpendler und Grenzgänger? Allgemeinverfügung des Landkreises regelt Test- und Nachweispflicht

Ab Mittwoch, 07.04.2021, gilt die Allgemeinverfügung Nr. 3/2021 des Landkreises. Grenzpendler (Wohnsitz in Niedersachsen und Beruf/Studium/Ausbildung in einem Risikogebiet) sowie Grenzgänger (hier: Wohnsitz in einem Risikogebiet und Beruf/Studium/Ausbildung in Niedersachsen) müssen sich künftig testen lassen. Bei mindestens zwei Einreisen je Kalenderwoche sind zwei negative CoVid-Tests notwendig. Bei ausschließlich zwei aufeinanderfolgenden Tagen reicht eine Testung je Kalenderwoche.

Auf www.grafschaft-bentheim.de finden Sie die Allgemeinverfügung 3/2021 des Landkreises.

Diese Grafik stammen von www.niedersachsen.de; dort unter den FAQ zu Corona

 

grafik corona

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