12 März 2021
Seit März neue Förderrichtlinie Gleisanschluss

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) verstärkt mit der neu aufgelegten Gleisanschluss-Förderrichtlinie seine Maßnahmen für bessere Zugänge von Unternehmen zum Schienennetz. Ziel des BMVI ist, bis 2030 den Anteil des Güterverkehrs auf der Schiene auf mindestens 25 % zu erhöhen.
Hierzu wurden die Finanzmittel für private Investitionen in Schienenanschlüsse erhöht. Mit bis der seit dem 01.03.2021 geltenden Gleisanschlussförderrichtlinie werden bis zu 50 % der Kosten für Neu- und Ausbau, die Reaktivierung und den Erhalt bestehender Zugänge übernommen. Jährlich 34 Mio. Euro stehen ab 2021 zur Verfügung und damit doppelt so viel wie im Vorjahr. Ab 2024 soll der Fördertopf auf 49 Mio. Euro aufgestockt werden.
Auch die Umsetzung von Gleisanschlüssen will das BMVI beschleunigen. Die Voraussetzungen hatte der Bundestag bereits im Herbst 2020 geschaffen, da für Anschlüsse bis 2000 m kein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig ist.